Sachbezugsfreigrenze steigt (Nr. 2.2022)
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Wir lesen Fachliteratur, wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Das ist wichtig, weil sich das Steuerrecht in der Rechtsprechung weiter entwickelt. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in aktuelle Veränderungen. Besuchen Sie öfter mal diese Seite. Sicher finden hier immer wieder etwas, was Sie interessieren könnte.
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zum Stichtag 01.01.2022 werden deshalb neue Grundsteuerwerte festgestellt. Hierfür müssen Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine elektronische Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermitteln.Gerne unterstützen wir Sie hierbei. In den kommenden Wochen werden wir Sie auf unserer Internetseite zum geplanten Ablauf weiter…
Zum Spaß: Auszug aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, in dem Steuerverschwendung angeprangert wird. Köln wird als „Hauptstadt der Steuergeldverschwendung“ bezeichnet. Besonders drei Projekte stechen hervor: Die Baukosten des Archäologieprojekts „MiQua“, die Sanierung der Kölner Oper, die mittlerweile fast eine Milliarde an Kosten erreicht hat und die Hubschrauberstation auf dem Kalkberg. Die Neueröffnung der…
Ab 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister. Viele Unternehmer werden nun angeschrieben, Verpflichtungen im Rahmen dieses Registers zu erfüllen. Nach der Ansicht der Bundessteuerberaterkammer verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) den Steuerberatern hier beratend tätig zu werden. Die Wirtschaftsprüfungskammer beurteilt dies jedoch anders. Wir…
Kleine Nachfrist für das Stellen von Anträgen auf Überbrückungshilfe 3 bis zum 2.11.2021, weil der eigentliche Ablauf zum 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt und der Montag in einigen Bundesländern ein Feiertag ist.
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge an Mitarbeiter in Höhe von 44,00 EUR steigt zum 01.01.2022 auf 50,00 EUR (beliebte Freigrenze für Tank- oder Essensgutscheine).
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de
Wer Steuern zahlt, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.