Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten wirken sich als außergewöhnliche Belastungen steuermindern erst ab der Berücksichtigung eines so genannten zumutbaren Eigenanteils aus. Dies ist in § 33 EStG geregelt. Ein Urteil des BFH (VI R 75/14 vom 19.01.2017) regelt nun die Berechnung des zumutbaren Eigenanteils in bestimmten Fällen (z. B. bei Versorgungswerken) zu Gunsten der Steuerpflichtigen neu. Wir berücksichtigen diese…