2. Bürokratieentlastungsgesetz
Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz sorgt für ein paar Vereinfachungen: Die Regelungen für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis zu einem Betrag von 250,00 EUR. Lohnsteueranmeldungen müssen erst ab einem jährlichen Betrag von über 5.000,00 EUR monatlich beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Grene lag bisher bei 4.000,00 EUR. Die Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine ist weggefallen. Sobald die Rechnung vorliegt,…