2. Bürokratieentlastungsgesetz

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz sorgt für ein paar Vereinfachungen: Die Regelungen für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis zu einem Betrag von 250,00 EUR. Lohnsteueranmeldungen müssen erst ab einem jährlichen Betrag von über 5.000,00 EUR monatlich beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Grene lag bisher bei 4.000,00 EUR. Die Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine ist weggefallen. Sobald die Rechnung vorliegt,…

Kleinstbetragsrechnungen

Am 30.03.2017 wurde das 2. Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Am 12.05.2017 hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Durch dieses zweite Bürokratieentlastungsgesetz erhöht sich die Grenze von Kleinbetragsrechnungen ab 01.01.2017 auf 250,00 EUR. Die Anhebung zum Jahreswechsel von 150,00 EUR auf 250,00 EUR hat sich also auch schon wieder überholt.

Beerdigungskosten

Beerdigungskosten eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn diese Kosten nicht durch den Nachlass oder Ersatzleistungen getragen werden können (z. B. Auszahlung einer Sterbegeldversicherung). Weiterhin muss eine Zwangsläufigkeit aus rechtlichen, tatsächlichen und sittlichen Gründen gegeben sein. Abzugsfähig sind in der Regel notwendige Aufwendungen, also die Kosten, die…

Sozialversicherungsrecht: Yogalehrer und andere Übungsleiter

Weiterhin ist umstritten, wie Yoga-, Rückenschullehrer und ähnliche Übungsleiter sozialversicherungsrechtlich zu behandeln lässt. Nach höchstrichterlicher Entscheidung sollen nun die lehrenden Tätigkeiten nicht automatisch als pflichtige Beschäftigung angesehen werden. Wenn der Trainer über den Kursinhalt selbst bestimmt und auch das unternehmerische Risiko selbst trägt, dann kann eine selbständige Tätigkeit vorliegen. Unternehmerisches Risiko bedeutet auch, dass der…

Doppelte Haushaltsführung

Nutzt ein Steuerpflichtiger einen zweiten Haushalt in der Nähe seiner Arbeitsstätte, so kann er Aufwendungen hierfür bis zu 1.000,00 EUR im Rahmen der doppelten Haushaltsführung monatlich steuerlich geltend machen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG). Das FG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die notwendige Einrichtung der zweiten Wohnung nicht unter diese Grenze…

Umzugskosten

Private Umzugskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sich eine Zeitersparnis für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mindestens einer Stunde pro Tag ergibt. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Umzugskosten auch für eine kürzere Zeitersparnis abzugsfähig sind, wenn jedoch eine qualitative Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht wird. Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer…