Kleinstbetragsrechnungen

Am 30.03.2017 wurde das 2. Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Am 12.05.2017 hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Durch dieses zweite Bürokratieentlastungsgesetz erhöht sich die Grenze von Kleinbetragsrechnungen ab 01.01.2017 auf 250,00 EUR. Die Anhebung zum Jahreswechsel von 150,00 EUR auf 250,00 EUR hat sich also auch schon wieder überholt.