Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Ab 2018 wird die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410,00 EUR auf 800,00 EUR angehoben. Gleichzeitig wird die Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens von 150,00 EUR auf 250,00 EUR angehoben. Ein Sammelposten kann also für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 bis 1.000,00 EUR gebildet werden. Die Beträge für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten gelten…

Berufskleidung

Über Berufsbekleidung wird immer wieder gerne diskutiert. In der jüngeren Vergangenheit hat es hierzu mal wieder ein paar Urteile gegeben. Ein Angestellter in einer Steuerberatungskanzlei wollte Anzüge als Berufsbekleidung steuermindernd berücksichtigen. Damit hatte er leider vor dem Finanzgericht München keine Chance gehabt (15 K 1016/12). Allerdings sind nach einer älteren Entscheidung des BFH die Anzüge…

2. Bürokratieentlastungsgesetz

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz sorgt für ein paar Vereinfachungen: Die Regelungen für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis zu einem Betrag von 250,00 EUR. Lohnsteueranmeldungen müssen erst ab einem jährlichen Betrag von über 5.000,00 EUR monatlich beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Grene lag bisher bei 4.000,00 EUR. Die Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine ist weggefallen. Sobald die Rechnung vorliegt,…

Kleinstbetragsrechnungen

Am 30.03.2017 wurde das 2. Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Am 12.05.2017 hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Durch dieses zweite Bürokratieentlastungsgesetz erhöht sich die Grenze von Kleinbetragsrechnungen ab 01.01.2017 auf 250,00 EUR. Die Anhebung zum Jahreswechsel von 150,00 EUR auf 250,00 EUR hat sich also auch schon wieder überholt.