Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
Ab 2018 wird die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410,00 EUR auf 800,00 EUR angehoben.
Gleichzeitig wird die Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens von 150,00 EUR auf 250,00 EUR angehoben. Ein Sammelposten kann also für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 bis 1.000,00 EUR gebildet werden. Die Beträge für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten gelten für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer natürlich netto.