Unterstützung Angehöriger (Nr. 61.2019)
Die Unterstützung von unterhaltsberechtigten Personen ist steuerlich abzugsfähig mit einem Jahresbetrag. Wer nur im Dezember eine Unterstützung leistet, der hat nur Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresbetrags. Die regelmäßige Unterstützung kann also zu einem deutlich höheren, steuerlich absetzbaren Anteil führen. (BFH VI R 35/16)