Karneval und Steuern
Karneval wird von vielen Unternehmen zu Werbezwecken genutzt. Aber nicht alle Aufwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Die Mitgliedschaft in einem Karnevalsverein, der Besuch von Sitzungen, die Anschaffung von Kostümen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn man die entsprechenden Aufwendungen zur Anbahnung und Pflege von Geschäftskontakten nutzen möchte. Die Finanzverwaltung unterstellt den Lebenssachverhalt einer…