Lohnerhöhung bekommen und trotzdem enttäuscht?

Der Jahreswechsel wird oft als Gelegenheit genutzt, Arbeitslohn mit dem Arbeitgeber neu zu verhandeln. Hat der Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung ausgehandelt, wird er oft von Enttäuschung eingeholt, wenn er mit der nächsten Lohnabrechnung feststellen muss, wie wenig sich die Lohnerhöhung auf seinen Auszahlungsbetrag auswirkt. Das liegt daran, dass für zusätzlichen Arbeitslohn in der Regel auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Folgerichtig sollte man sich über zusätzliche Lohnbestandteile Gedanken machen, die für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden können. Viele Möglichkeiten lässt der Gesetzgeber nicht. Aber rufen Sie uns vor Ihrer Lohnverhandlung an. Dann können wir Ihnen konkrete Vorschläge machen.