Haftung von elektronischen Marktplätzen § 22f UStG (Nr. 2.2019)

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde die Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze für die Umsatzsteuer von Verkäufern eingeführt. Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes haftet für die Umsatzsteuer der Verkäufer, wenn er von den Verkäufern keine Bescheinigung nach § 22f UStG erhalten hat. Der Betreiber des elektronischen Marktplatzes wird eher den Verkäufer vom Marktplatz entfernen, wenn die…

Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern (Nr. 1.2019)

Wenn ein Arbeitnehmer (das gilt auch für GmbH-Geschäftsführer) ein Fahrzeug gestellt bekommt, dann müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Listenpreises des Kfz. für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. der Prozentsatz von 0,03% kann auf 0,002% gesenkt werden, wenn höchstens 180 Tage Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen. Es…

Endlich! Abgabefrist für die Steuererklärungen 2018 verlängert (Nr. 30.2018)

Die Steuererklärungen für 2018, also z. B. Einkommensteuer- Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen müssen erst spätestens bis zum 28.02.2020 beim Finanzamt eingegangen sein, wenn wir die Steuererklärungen für Sie erstellen. Endlich! Wir freuen uns sehr über dies Änderung: viele Menschen werden zum Jahresende deutlich weniger Stress haben.

Ping Pong: Erhöhung der Bemessungsgrundlage (Nr. 29.2018)

Haben wir schon über „Ping Pong“ geredet? Die Bemessungsgrundlage für steuerliche wirksame Zahlungen zur Basisrente erhöht sich in 2019 auf 24.305,00 EUR. Es können sich in 2019 insgesamt 88% der entsprechenden Beiträge steuerlich auswirken. Sprechen Sie mich bitte spätestens Ende Oktober bis Anfang November auf „Ping Pong“ an.

Begünstigung von E-Autos. Es muss nicht immer knattern! (Nr. 27.2018)

Ab 2019 eine Neuerung bei Elektrodienstwagen: Monatlich wird ein Prozent des halben Bruttolistenpreis versteuert. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung halbiert sich also auf die Hälfte die für Nicht-E-Kfz. angesetzt werden muss: Diesel- und Benzinfahrzeuge versteuern ein Prozent des vollen Bruttolistenpreises.  Wählt man die Fahrtenbuchmethode, dann wird es noch besser: es wird nur die Hälfte der…