Stärkung von Ehrenämtern beschlossen (Nr. 45.2019)

Die Finanzministerien der Länder haben am 05.09.2019 Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenämtern beschlossen. Dies sind u a.: die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) soll von 2.400,00 auf 3.000,00 EUR angehoben werden; die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) soll von 720,00 EUR auf 840,00 EUR steigen; das vereinfachte Verfahren zur Bestätigung von Spenden soll…

Fast ausschließlich betriebliche Kfz.-Nutzung (Nr. 44.2019)

Es gibt ein neues Urteil zur fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Kfz. Das FG Münster hat am 10.07.2019 entschieden, dass die fast ausschließlich betriebliche Nutzung nicht mit nachträglich erstellten Unterlagen nachgewiesen werden kann. (7 K 2862/17 E) Weiterhin gilt in solchen Fällen: ein absolut ordentlich geführtes Fahrtenbuch schafft Sicherheit!

Einkaufen für Oma: abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistungen? (Nr. 43.2019)

Die Zahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt nach § 35a EStG. Dabei müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist unter anderem, dass die Aufwendungen unbar geleistet wurden und dass die Aufwendungen für den Haushalt angefallen sind. Das sollte eigentlich auch für Familienangehörige gelten, die anderen Familienangehörigen im Haushalt helfen. Im  Saarland hat man sich…

Mietaufwendungen nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung (Nr. 42.2019)

Manche Arbeitnehmer unterhalten am Beschäftigungsort einen zweiten Haushalt, dessen Aufwendungen im Rahmen von doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, dann endet die doppelte Haushaltsführung nicht automatisch. Nach einem Urteil des FG Münster vom 12.06.2019 können die Aufwendungen noch für die Dauer der neuen Arbeitsplatzsuche als Werbungskosten angesetzt werden. (7 K 57/18)

Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit (Nr. 41.2019)

FG Düsseldorf hat am 11.07.2019 geurteilt, dass die steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur dann die Begünstigung erhalten, wenn die Arbeit auch tatsächlich geleistet wurde. Wenn die Zuschläge für z. B. Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen, dann gibt es keine Begünstigung. (14 K 1653/17 L).

Rechnungsschreibung (Nr. 40.2019)

In Rechnungen soll der Gegenstand der Lieferung genau bezeichnet werden. Dies ist gerade beim Handel mit hochwertigen Produkten unerlässlich. Im Niedrigpreissegment gilt das genauso. Eine einfache Artbezeichnung (z. B. Pulli, T-Shirt) )ist nicht ausreichend. Auch hier sollten die Rechnungen Angaben z. B. zu Hersteller, Größen, Farben etc. enthalten. Wenn die Rechnungen diese Angaben nicht enthalten, dann…