Rechnungsschreibung (Nr. 40.2019)

In Rechnungen soll der Gegenstand der Lieferung genau bezeichnet werden. Dies ist gerade beim Handel mit hochwertigen Produkten unerlässlich. Im Niedrigpreissegment gilt das genauso. Eine einfache Artbezeichnung (z. B. Pulli, T-Shirt) )ist nicht ausreichend. Auch hier sollten die Rechnungen Angaben z. B. zu Hersteller, Größen, Farben etc. enthalten. Wenn die Rechnungen diese Angaben nicht enthalten, dann kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. (FG Münster v. 14.03.2109 5 K3770/17 U)

Achtung: sollte es z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung hier zu Problemen kommen, dann kann man versuchen, sich auf die EU-Rechtsprechung zu berufen. Nach EU-Recht soll im Billigpreissegment die einfach Angabe der Art einer gelieferten Ware ausreichen.