Erteilung einer Steuernummer (Nr. 39.2019)
Ein Unternehmer muss auf seine Rechnungen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-ID) angeben. Die USt-ID bekommt aber wiederum nur mit Steuernummer. Die Steuernummer ist also für den Unternehmer unverzichtbar. Darauf hat er einen öffentlich-rechtlichen Anspruch. Für den Unternehmer ist die Steuernummer unverzichtbar für seine Geschäfte. Der BFH hat beschlossen, dass dieser Anspruch besteht. In langwierigen Fällen kann man durchaus versuchen, Schadenersatz vom Finanzamt zu fordern unter Hinweis auf das einschlägige Urteil (17.07.2019 V B 28/19)