Herzlichen Glückwunsch
Wir sind stolz! Unsere Auszubildende Darina Aslanova hat Ihre Prüfung zur Steuerfachangestellten bestanden. Herzlichen Glückwunsch!
Wir lesen Fachliteratur, wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Das ist wichtig, weil sich das Steuerrecht in der Rechtsprechung weiter entwickelt. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in aktuelle Veränderungen. Besuchen Sie öfter mal diese Seite. Sicher finden hier immer wieder etwas, was Sie interessieren könnte.
Wir sind stolz! Unsere Auszubildende Darina Aslanova hat Ihre Prüfung zur Steuerfachangestellten bestanden. Herzlichen Glückwunsch!
Der Jahreswechsel wird oft als Gelegenheit genutzt, Arbeitslohn mit dem Arbeitgeber neu zu verhandeln. Hat der Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung ausgehandelt, wird er oft von Enttäuschung eingeholt, wenn er mit der nächsten Lohnabrechnung feststellen muss, wie wenig sich die Lohnerhöhung auf seinen Auszahlungsbetrag auswirkt. Das liegt daran, dass für zusätzlichen Arbeitslohn in der Regel auch Lohnsteuer…
Feiert ein Arbeitnehmer seinen Geburtstag im Betrieb, kann er die Kosten hierfür steuerlich ansetzen, wenn die Feier nur von Gästen aus dem beruflichen Umfeld besucht wird, die Kosten sich in Grenzen halten und die Feier in den betrieblichen Räumen statt findet. In dem durch den BFH entschiedenen Fall (BFH, VI R 7/16) zahlte der Gastgeber…
Bei einer verbilligten Vermietung von Wohnungen (nicht nur an Angehörige!) ist der Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete bedeutsam (§ 21 Abs. 2 EStG). Nach einem Urteil des BFH vom 10.05.2016 (IX R 44/15) ist damit die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten gemeint.
Bei der Anschaffung eines Elektroautos wird derzeit für die Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeugs bzw. eines Plug-In-Hybrid-Elektrofahrzeugs vom Staat ein Umweltbonus von 4.000,00 bzw. 3.000,00 EUR gewährt. Arbeitgeber können ein Elektrofahrzeug auch als Dienstfahrzeug anschaffen und es dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen.
Wird in einer vermieteten Wohnung eine Einbauküche erneuert, dann gilt die Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen für die neue Einbauküche sind nicht als Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig. Die Einbauküche ist über zehn Jahre abzuschreiben.
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de