Vermietung und Verpachtung
Wird in einer vermieteten Wohnung eine Einbauküche erneuert, dann gilt die Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen für die neue Einbauküche sind nicht als Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig. Die Einbauküche ist über zehn Jahre abzuschreiben.