Umsatzsteuer: Wegfall von Nachzahlungszinsen

Im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt können bei Rechnungen in Unternehmen Fehler festgestellt werden. Wenn ein bestimmter Zeitablauf vorliegt, kann dies zu Nachzahlungszinsen führen. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.09.2016 (Az. Rs. C-518/14) hat sich diese Situation nun verändert. Eine rückwirkende Korrektur von Rechnungen führt nun nicht mehr zu Nachzahlungszinsen. Allerdings ist noch nicht bekannt, ob und wie die deutsche Finanzverwaltung gedenkt, dieses Urteil umzusetzen.