Umsatzsteuer bei Einnahmen von Verwertungsgesellschaften (Nr. 15.2022)

Grundsätzlich wird zwischen gesetzlichen Vergütungsansprüchen (grob zusammengefasst Autorenleistungen jedweder Art) und urheberrechtlichen Nutzungsrechten im Bereich der öffentlichen Wiedergabe (Senderechte) unterschieden. Urheberrechtliche Nutzungsrechte sind weiterhin mit 7% Umsatzsteuer zu besteuern. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche sind in den §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG geregelt.

Energiepreispauschale EEP (Nr. 13.2022)

Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 EUR erhalten auch Selbständige und Gewerbetreibende durch Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung für das III. Quartal 2022. Wird keine Vorauszahlung geleistet, ist das nicht hinderlich, da die EPP bei allen Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung 2022 letztendlich erklärt und abgerechnet wird. Wichtig: Die EPP stellt keine Betriebseinnahme dar, sondern ist unter…

Neuer Abschreibungszeitraum für Computer und Software (Nr. 08.2021)

Bei Computern und Software kann ab 2021 von einer einjährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden (BMF Schreiben vom 26.02.2021) Grob gefasst gehören dazu Eingabegeräte, Externe Speichergeräte und Ausgabegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware, die der Dateneingabe und Datenverarbeitung dienen. Die neue Regelung soll auch für bereits im Anlagevermögen vorhandene Wirtschaftsgüter gelten. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit…