Urlaubsverfall bei Elternzeit? (Nr. 22.2019)

Nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil v. 7.7.17 -9 Sa 10/17) kann der Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Das Gericht bezog sich dabei auf § 17 Abs. 1 BEEG. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.