Studienkosten und Stipendium (Nr. 21.2019)

Der Aufwand für eine zweite Ausbildung bzw. Studium sind als Werbungskosten absetzbar. Ein erhaltenes Stipendium wird allerdings darauf angerechnet. Allerdings sollen nur 30% des Stipendiums angerechnet werden dürfen. Mehr wäre ungerechtfertigt. Dies entschied das Finanzgericht Köln (1K 1246/16)