Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (Nr. 20.2019)
Ein Privat Krankenversicherter kann unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dafür muss er sein Einkommen mindestens für ein Jahr unter die Grenze von 60.750,00 senken. Hierzu reicht auch ein befristeter Teilzeitarbeitsvertrag. Ab 01.01.2019 haben Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf, aus einer befristeten Teilzeit wieder zurück zur ursprünglichen Vollzeit zurück zu kehren. Zu den Voraussetzungen der Garantie gehört, dass mehr als 46 Mitarbeiter beschäftigt sind. Zur Voraussetzung für den Krankenkassenwechsel gehört, dass der Versicherte unter 55 Jahre als ist.
Nach dem Krankenkassenwechsel kann wieder mehr als 60.750,00 EUR verdient werden. Der Versicherte ist dann freiwillig gesetzlich Krankenversichert.