Zweitwohnsitzsteuer für vermietete Zweitwohnung (Nr. 19.2019)
Viele Gemeinden erheben für Zweitwohnsitze eine Zweitwohnsitzsteuer. Auch bei einer zeitweisen Vermietung des Zweitwohnsitzes ist eine Zweitwohnsitzsteuer rechtens. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat so entschieden (2 LA 213/17). Es geht nicht darum, wie viele Tage der Eigentümer tatsächlich in seiner Zweitwohnung verbringt. Es reicht die schlichte Möglichkeit aus, die eigene Wohnung selbst zu nutzen.