Begünstigung von E-Autos. Es muss nicht immer knattern! (Nr. 27.2018)

Ab 2019 eine Neuerung bei Elektrodienstwagen: Monatlich wird ein Prozent des halben Bruttolistenpreis versteuert. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung halbiert sich also auf die Hälfte die für Nicht-E-Kfz. angesetzt werden muss: Diesel- und Benzinfahrzeuge versteuern ein Prozent des vollen Bruttolistenpreises.  Wählt man die Fahrtenbuchmethode, dann wird es noch besser: es wird nur die Hälfte der…

Neues zu Fahrräder und eBikes (Nr. 25.2018)

Auch für Betriebsfahrräder gilt die gesetzliche 1%-Regelung für unentgeltliche Wertabgaben. Als Bemessungsgrundlage gilt die auf volle 100 Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Händlers. Dokumentieren Sie beim Kauf die unverbindliche Preisempfehlung. Schießen Sie ein Foto und senden es uns per Mail. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, dann greift vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 die 1%-Regelung nicht. Sind…

Elektronischer Marktplatz (Nr. 24.2018)

Ab 2019 gibt es neue gesetzliche Regelungen, die Steuerausfälle auf elektronischen Marktplätzen z. B. auf Plattformen wie Amazon, verhindern sollen. Dies führt bei den Betreibern der Marktplätze zu einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der an die Händler weitergeleitet wird. Für die Händler ist eine besondere Antragsstellung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG notwendig. Diese Antragstellung…

Fahrtenbuch (NR. 23/2018)

In den Betriebsprüfungen erleben wir in letzter Zeit verstärkt, dass augenscheinlich gut geführte Fahrtenbücher verworfen werden. Die Konsequenz ist dann in der Regel die Anwendung der so genannten gesetzlichen 1%-Regelung. Und das kann dann oft teuer werden. Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, dann achten Sie bitte darauf, dass jede Fahrt, also Hin- und Rückfahrten getrennt,…