Coronavirus/COVID19: Enttäuschung über Soforthilfe (Nr. 28.2020)
Viele Unternehmer haben mittlerweile mitbekommen, dass sich die Bedingungen der Soforthilfe nach Antragstellung und auch nach Auszahlung noch verändert haben. Die Soforthilfe darf nur verwandt werden für Begleichung von betrieblichen Aufwendungen. Lohnzahlungen sollen davon ausgeschlossen sein (Dafür gibt es Kurzarbeitergeld). Das gilt auf für Unternehmerlohn. Die Soforthilfe darf auch verwendet werden für Ausgaben zur Sicherung…