Coronavirus/COVID19: Entschädigung für Eltern (Nr. 27.2020)

Offenbar hat das Infektionsschutzgesetz (IFSG) zum 30.03.2020 eine Ergänzung erfahren, die Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen müssen, finanziell unterstützt. Noch ist uns nicht ganz klar, wie das Gesetzt bzw. die Ergänzung funktionieren soll. Auf jeden Fall soll es keine rückwirkende Begünstigung sein und auch nicht für Ferienzeiten gelten. Interessant wird der Sachverhalt also erst mit Ende der Osterferien.

Wir behalten die Entwicklung im Blick und werden Sie an dieser Stelle informieren.