Fiskus prüft Steuerhinterziehung bei Airbnb-Vermietern (Nr. 20.2018)

Aus einem Artikel der „Wirtschaftswoche“ vom 04.05.2018 geht hervor, dass Deutschland ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt habe, wo Airbnb seinen Sitz hat. Die deutschen Finanzbehörden wollen anschließend überprüfen, ob die Airbnb-Vermittler in Ihren Steuererklärungen entsprechende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt haben. Wichtig für Sie: Einnahmen aus Airbnb-Vermietung sind steuerpflichtig, aber die damit verbundenen Ausgaben…

DSGVO: Was macht das Finanzamt? Was macht die Bundesdatenschutzbeauftragte? (Nr. 19.2018)

Die DSGVO quält uns alle. Wir wollten uns frühzeitig Informationen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten besorgen. Leider haben wir wochenlang keine Reaktion erhalten. Unser E-Mails hat die Bundesdatenschutzbeauftragte auch nicht beantwortet. Erst in einem Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass der einzige Bearbeiter in der Postversandabteilung über Wochen mit Arbeit überlastet ist und wir frühestens in einigen Wochen…

Vorfälligkeitsentschädigung (Nr. 18.2018)

Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen von Baudarlehen haben viele Darlehensnehmer ihre Darlehen umgeschuldet. Dabei sind oft Vorfälligkeitsentschädigungen angefallen. Diese sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen, solange Einkünfte erzielt werden. Wird ein vermietetes Objekt verkauft und im Rahmen des Verkaufs ein dazugehörendes Darlehen gekündigt und es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, dann ist in diesem Fall…

Gewerbliche Einkünfte eines Datenschutzbeauftragten (Nr. 17.2018)

Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 25.07.2017 entschieden, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als externer Datenschutzbeaufragter den gewerblichen Einkünfte zuzuordnen ist und gegebenenfalls eine Buchführungspflicht (§ 141 HGB) entsteht. (5 K 1403/16) Wir weisen auf die bekannten Probleme hin, die bei Vermischeung von selbständigen und gewerblichen Einkünften entstehen können.

Aufwand für Sicherheitsdienst (Nr. 16.2018)

In einem interessanten Urtel des FG Münster (13K 1045/15 E) wurden Aufwendungen für einen Sicherheitsdienst als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Hier sind die Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Allerdings denken wir, dass man durchaus den Schritt gehen kann, Aufwendungen für einen Sicherheitsdienst zur Absicherung von Wohnanlagen in der Kölner Innenstadt während des Karnevals ebenfalls als außergewöhnliche…

Geänderte Kontoverbindung der Kölner Finanzämter (Nr. 15.2018)

Geänderte Kontoverbindung der Kölner Finanzämter Zahlungen an die Kölner Finanzämter sind ab sofort nur noch über die unten genannten Konten bei der Bundesbank Köln möglich: Finanzamt Köln-West                IBAN DE81 3700 0000 0037 0015 23 Finanzamt Köln-Altstadt           IBAN DE93 3700 0000 0037 0015 01 Finanzamt Köln-Mitte    …