Erhöhung des Mindestlohns zum 01.07.2021 (Nr. 13.2021)
Der Mindeslohn wurde zum 01.01.2021 auf 9,50 EUR festgesetzt. Nun wurde der Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR hochgesetzt.
Wir lesen Fachliteratur, wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Das ist wichtig, weil sich das Steuerrecht in der Rechtsprechung weiter entwickelt. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in aktuelle Veränderungen. Besuchen Sie öfter mal diese Seite. Sicher finden hier immer wieder etwas, was Sie interessieren könnte.
Der Mindeslohn wurde zum 01.01.2021 auf 9,50 EUR festgesetzt. Nun wurde der Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR hochgesetzt.
Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für 2020 müssen erst zum 31.05.2022 beim Finanzamt abgegeben werden, wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt. Dies gilt auch für Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen. Für nicht beratende Steuerpflichtige verlängert sich die Frist auf den 31.10.2021. Achtung: wer die Frist nicht einhält muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen rechnen, auch in…
Bonuszahlung der privaten Krankenkasse mindern Beitragserstattungen, wenn diese unabhängig davon bezahlt werden, ob der Versicherte Gesundheitsaufwand hatte oder nicht. (BFH vom 16.12.2020)
Haben Sie aus Ihrem privaten Vermögen ein Darlehen gegeben und dieses Geld bekommen Sie nicht mehr zurück? Der BFH hat entschieden, dass der Ausfall dieser Geldforderung einen steuerlichen Verlust darstellt. Für mehr und konkrete Informationen sprechen Sie uns an.
Der Gesetzgeber hat weiterführende Hilfen im Rahmen von Überbrückungshilfe und Neustarthilfe mit einem Förderzeitraum bis Ende September 2021 beschlossen. Noch ist es nicht möglich, diese Anträge zu stellen und noch kennt man die ganz konkreten Bedingungen nicht. Sobald es konkrete Informationen gibt, werden wir hier darauf aufmerksam machen.
Bei Computern und Software kann ab 2021 von einer einjährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden (BMF Schreiben vom 26.02.2021) Grob gefasst gehören dazu Eingabegeräte, Externe Speichergeräte und Ausgabegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware, die der Dateneingabe und Datenverarbeitung dienen. Die neue Regelung soll auch für bereits im Anlagevermögen vorhandene Wirtschaftsgüter gelten. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit…
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