Handel mit Kryptowährungen (Nr. 14.2018)

Handel mit Kryptowährung wird steuerlich behandelt wie der Handel mit Edelmetallen. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf monate liegen. Tausch kann einen kaufähnlichen Vorgang darstellen. Das gilt auch für Staken. (Privates Veräußerungsgeschafft § 22 Nr. 3 EstG)

Übernahme von Fortbildungskosten von Arbeitnehmern (Nr. 12.2018)

Bildet sich ein Arbeitnehmer beruflich fort, ist dies in der Regel auch von Vorteil für den Arbeitgeber. Übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten, weil diese überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse anfallen, dann stellt diese Kostenübernahme für den Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn dar. Die Fortbildungskosten kann der Arbeitgeber als Betriebsausgabe vollständig abziehen.

Ausfall von hingegebenen Darlehen (Nr. 10.2018)

Wer an ein Unternehmen ein Darlehen gibt und dieses Darlehen nicht mehr zurück bekommt, weil das Unternehmen in die Insolvenz geht, der fragt sich, ob er diesen Sachverhalt steuerlich irgendwie berücksichtigen kann. Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2017 (VIII R 13/15) entschieden, dass der Ausfall dieser Darlehen zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der…

Geplante Änderungen (Nr. 9.2018)

Schon in seinem Hinweis Nr. 4.2018 hat Herr Leßel auf die sich aus den Sondierungsgesprächen ergebende, geplante Änderung zur Abgeltungssteuer hingewiesen. Die Politik sorgt dafür, dass im Steuerrecht Bewegung herrscht. Mit folgenden steuerrechtlichen Aspekten haben sich die Sondierungsgespräche befasst: Kapitalerträge sollen wieder tariflich besteuert werden. Steuersätze von mehr als 25% für Kapitalerträge wären dann möglich….