Aufwand für Sicherheitsdienst (Nr. 16.2018)
In einem interessanten Urtel des FG Münster (13K 1045/15 E) wurden Aufwendungen für einen Sicherheitsdienst als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Hier sind die Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Allerdings denken wir, dass man durchaus den Schritt gehen kann, Aufwendungen für einen Sicherheitsdienst zur Absicherung von Wohnanlagen in der Kölner Innenstadt während des Karnevals ebenfalls als außergewöhnliche…