Erhöhung von Freibeträgen (Nr. 13.2018)
Der steuerliche Grundfreibetrag und die Freibeträge für Kinder werden erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum 1.1.2018 auf 9.000 EUR. Der Kinderfreibetrag wird auf 2.394 EUR je Kind erhöht.
Der steuerliche Grundfreibetrag und die Freibeträge für Kinder werden erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum 1.1.2018 auf 9.000 EUR. Der Kinderfreibetrag wird auf 2.394 EUR je Kind erhöht.
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