Kostenbeteiligung bei Dienstfahrzeugen (Nr. 12.2019)

Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, dann muss er den privaten Nutzungsanteil in seiner Lohnabrechnung versteuern. Der private Nutzungsanteil wird in der Regel nach der gesetzlichen 1%-Methode oder nach der Fahrtenbuch-Methode berechnet. Wenn der Arbeitnehmer für die Kfz.-Nutzung dem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt zahlt, dann wird dieses von dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen…

Steuerfreies Jobticket (Nr. 11.2019)

Die Gestellung eines Jobtickets durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist ein Sachbezug und konnte bis Ende 2018 zum Teil steuerfrei dem Arbeitnehmer überlassen werden. Die etwas unüberschaubare, alte Regelung wurde nun ersetzt. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Jobticket für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, dann muss der Arbeitnehmer diesen…

Baukindergeld (Nr. 10.2019)

Baukindergeld kann bis 2020 beantragt werden und gibt es pro Kind für zehn Jahre lang in Höhe von jährlich 1.200,00 EUR. Baukindergeld gibt es für Bau oder Kauf einer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Immobilie wenn man ein Haushaltseinkommen von bis zu 90.000,00 EUR (zuzüglich 15.000,00 EUR pro Kind) erwirtschaftet. Wichtig: man darf noch keine selbstgenutzte Immobilie…

Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft (Nr. 8.2019)

Wird eine Kapitalgesellschaft neu gegründet, fallen Gründungskosten an. In der Regel wollen die Gründungsgesellschafter diese Gründungskosten als Betriebsausgaben aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlen. Damit das funktioniert, muss bereit in der Satzung die Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft bestimmt sein. Die Aufnahme dieser Regelung in ein Gründungsprotokoll reicht nicht aus (OLG Celle v. 11.02.2016…

Krankenversicherungsbeiträge (Nr. 7.2019)

Der allgemeine Krankenversicherungs-Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6%. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wurde von 2.336,25 EUR auf 1.038,33 EUR herabgesetzt. Der Mindestbeitrag hat sich somit mehr als halbiert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auf 0,9% gesenkt. Der Zusatzbeitrag wird nun bei Nichtselbständigen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.