Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft (Nr. 8.2019)

Wird eine Kapitalgesellschaft neu gegründet, fallen Gründungskosten an. In der Regel wollen die Gründungsgesellschafter diese Gründungskosten als Betriebsausgaben aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlen. Damit das funktioniert, muss bereit in der Satzung die Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft bestimmt sein. Die Aufnahme dieser Regelung in ein Gründungsprotokoll reicht nicht aus (OLG Celle v. 11.02.2016 fordert strengere Maßstäbe für GmbH´s).

Fehlen Regelungen, dann müssen die Gründer die Kosten selbst tragen. Werden Anteile der Gesellschaft in Privatvermögen gehalten, haben die Gründungskosten keine steuerliche Auswirkung.

Wir stellen Ihnen gerne Musterformulierungen für Ihren Vertrag zur Verfügung (NWB 1-2, 2019)