Krankenversicherungsbeiträge (Nr. 7.2019)
Der allgemeine Krankenversicherungs-Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6%.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wurde von 2.336,25 EUR auf 1.038,33 EUR herabgesetzt. Der Mindestbeitrag hat sich somit mehr als halbiert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auf 0,9% gesenkt.
Der Zusatzbeitrag wird nun bei Nichtselbständigen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.