Sachbezugsfreigrenze steigt (Nr. 2.2022)
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Zum Spaß: Auszug aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, in dem Steuerverschwendung angeprangert wird. Köln wird als „Hauptstadt der Steuergeldverschwendung“ bezeichnet. Besonders drei Projekte stechen hervor: Die Baukosten des Archäologieprojekts „MiQua“, die Sanierung der Kölner Oper, die mittlerweile fast eine Milliarde an Kosten erreicht hat und die Hubschrauberstation auf dem Kalkberg. Die Neueröffnung der…
Ab 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister. Viele Unternehmer werden nun angeschrieben, Verpflichtungen im Rahmen dieses Registers zu erfüllen. Nach der Ansicht der Bundessteuerberaterkammer verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) den Steuerberatern hier beratend tätig zu werden. Die Wirtschaftsprüfungskammer beurteilt dies jedoch anders. Wir…
Kleine Nachfrist für das Stellen von Anträgen auf Überbrückungshilfe 3 bis zum 2.11.2021, weil der eigentliche Ablauf zum 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt und der Montag in einigen Bundesländern ein Feiertag ist.
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge an Mitarbeiter in Höhe von 44,00 EUR steigt zum 01.01.2022 auf 50,00 EUR (beliebte Freigrenze für Tank- oder Essensgutscheine).
Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 06.10.2021 wurde die Möglichkeit zur Antragstellung für Überbrückungshilfe III Plus (Förderung für Oktober bis Dezember 2021) bis zum 31.12.2021 verlängert.
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