Freibeträge und Kindergeld (Nr. 3.2026)
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro.Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 9.756 Euro.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro.Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 9.756 Euro.
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug…
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen läuft am 31.01.2023 ab.Es ist damit zu rechnen, dass bei nicht fristgerechter Abgabe ein Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts erhoben wird.Wir empfehlen, noch nicht erledigte Erklärungen umgehend abzugeben.Bitte sprechen Sie uns an, falls wir für Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung vornehmen sollen.
Seit Mitte Mai schreiben einzelne Bundesländer die Eigentümer von Immobilen an und informieren über die bevorstehende Pflicht zur Abgabe einer Erklärung.Relevant ist hierbei, wer zum Stichtag 01.01.2022 der Eigentümer der Immobilie war. Gerne können wie Sie bei der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung unterstützen bzw. die Erklärung für Sie erstellen.Die dafür erforderlichen Prozesse, Programme bzw. Informationen werden…
Der Bundestag hat am Donnerstagabend, 12.05.2022, für das Steuerjahr 2022 folgende Entlastungspakete für das Steuerjahr 2022 beschlossen: Anhebung Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 EUR um 363 Euro auf neu 10.347 EUR, rückwirkend zum 1. Januar Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkommensteuer für 2022 um 200 EUR auf neu 1.200 EUR, rückwirkend zum 1. Januar Anhebung Entfernungspauschale…
AM 16.02.2022 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Hier einige ausgewählte Eckpunkte: Arbeitnehmer (nur ausgewählte Pflegeberufe) sollen zusätzlich zum Arbeitslohn einen Pflegebonus steuerfrei in Höhe von bis zu 3.000,00 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten (Auszahlung noch im März 2022) können. Die Homeoffice-Pauschale soll bis zum 31.12.2022 gelten. Degressive Abschreibung soll bis…
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