Überbrückungshilfe bis Ende 2020 (Nr. 49.2020)

Die Bundesregierung hat sich ofenbar entschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum Ende des Jahres zu gewähren. Die Zugangsvoraussetzungen sollen gelockert werden.

Auch das Land NRW will den Unternehmerlohn weiterhin bis Ende 2020 zahlen; also für die Berechtigten 1.000,00 EUR für September bis Dezember.

Voraussichtliche Zugangsvoraussetzungen:

  • ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
  • oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraumhatten.

Die Sätze der Förderhöhe sollen sich zum Teil erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsminister-pinkwart-begruesst-fortsetzung-der-corona-ueberbrueckungshilfe