Überbrückungshilfe: Anträge bis 09.10.2020 möglich (Nr. 50.2020)

Die allerneueste Nachricht der Bundessteuerberaterkammer: Anträge für die erste Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni, Juli, August) sind noch bis 09.10.2020 möglich. Die Information haben wir von der Bundessteuerberaterkammer erhalten, ist aber noch nicht verifiziert.