Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (Nr. 48.2020)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 2.100 Euro für zwei Jahre erhöht – Ausgleich erziehungsbedingter Mehraufwendungen
Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Hiermit sollen erziehungsbedingte Mehraufwendungen von Alleinerziehenden ausgeglichen werden, weil gerade diese in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen.
Der Erhöhungsbetrag von 2.100 Euro wird bei gewährter Steuerklasse II (Stichtag 26. Juni 2020) automatisch, das heißt ohne Antrag der Alleinerziehenden, als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen und damit dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Kerstin Scharder