Wertguthabenkonten (Nr. 54.2019)
Auf Wertguthabenkonten wird Angestellten Arbeitslohn gutgeschrieben und nicht ausgezahlt. Die Gutschrift wird für die Frührente angespart. Auf die strittige Frage, wann die Steuer dazu anfällt, entschied der BFH, dass die Steuer erst mit der Auszahlung anfällt. Dies soll zumindest auch bei Geschäftsführern gelten, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, also gleichzeitig Gesellschafter sind (VI R 17/16) bekommen,