Umsatzsteuerhaftung bei elektronischen Marktplätzen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Nr. 64.2019)

Neu in diesem Jahr sind die Regelungen des § 22 f und § 25e UStG: Händler auf elektronischen Plattformen müssen den Plattform-Betreibern besondere Bescheinigungen vorlegen. Diese Regelung hat bei vielen Händlern für Unmut gesorgt. Jetzt hat die Europäische Kommission am 10.10.2019 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die neuen Regelungen sollen gegen Unionsrecht verstoßen. Auch…

Bürokratieentlastungsgesetz (Nr. 62.2019)

Der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde am 18.09.2019 im Bundeskabinett beschlossen. Neben einigen anderen Punkten soll die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR ab 01.01.2021 auf 22.000,00 EUR angehoben werden (§ 19 UStG) Es sind noch eine Menge mehr Änderungen geplant. Aber die stellen wir mit der jeweiligen Umsetzung vor.

Internetverkäufe (Nr. 57.2019)

Wenn jemand unter seinem eigenen Nutzernamen Verkäufe auf einer Internetplattform tätigt, dann sind ihm diese Verkäufe auch steuerlich zuzurechnen. Es ist dabei unerheblich, ob der Verkäufer diese Verkäufe für andere tätigt. (FG Baden-Württemberg 1 K 2431/ 17).

Rechnungsschreibung (Nr. 40.2019)

In Rechnungen soll der Gegenstand der Lieferung genau bezeichnet werden. Dies ist gerade beim Handel mit hochwertigen Produkten unerlässlich. Im Niedrigpreissegment gilt das genauso. Eine einfache Artbezeichnung (z. B. Pulli, T-Shirt) )ist nicht ausreichend. Auch hier sollten die Rechnungen Angaben z. B. zu Hersteller, Größen, Farben etc. enthalten. Wenn die Rechnungen diese Angaben nicht enthalten, dann…

Gutscheine im Umstzsteuerrecht (Nr. 6.2019)

Durch die Gesetzesänderungen zum 23.11.2108 (USTAVermG, BGBl 2018 I S. 2338) wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen neu geregelt. Es wird nun zwischen „Einzweck-Gutscheinen“ und „Mehrzweck-Gutscheinen“ unterschieden. Einzweck-Gutscheine sind Gutscheine, die nur für eine ganz konkrete Ware oder Leistung eingesetzt werden können. Welcher Umstzsteuersatz dafür anfällt, ist also schon bei der Ausgabe des Gutscheins klar….