Krankenversicherung mit Selbstbehalt (Nr. 58.2019)

Krankenversicherung zur Basisversorgung sind steuerlich vollständig abzugsfähig. Hat man in seinem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart, dann ist der Selbstbehalt nicht als Sonderausgabe abzugsfähig. Die selbst getragenen Krankheitskosten können sich jedoch möglicherweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich auswirken, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. (BFH X R 3/16)

Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim (Nr. 2.2018)

Ist ein Steuerpflichtiger krankheitsbedingt in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht, dann sind die Aufwendungen hierfür als außergewöhnliche Belastungen ansetzbar. Allerdings ist mittlerweile unstrittig, dass von diesen Aufwendungen ein Betrag, der nach§ 33a EStG ermittelt wird, als Haushaltsersparnis abgezogen wird. Die außergewöhnlichen Belastungen werden also um die Haushaltsersparnis gemindert. (Hierzu das BFH-Urteil vom 04.10.2017, VI R…