Krankheitskosten: können sich als außergewöhnliche Belastungen auf die Einkommensteuer auswirken.
Neue BFH-Urteile bestätigen, dass die zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß ist.
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Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
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Wer Steuern zahlt, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.