Krankheitskosten: können sich als außergewöhnliche Belastungen auf die Einkommensteuer auswirken.
Neue BFH-Urteile bestätigen, dass die zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß ist.
Neue BFH-Urteile bestätigen, dass die zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß ist.
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
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Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
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Es ist nicht so, dass der Staat so viel Geld einnimmt, wie er braucht. Vielmehr gibt er alles Geld aus, das er kriegen kann.