Fahrtkostenersatz bei privater Hilfe ist keine haushaltsnahe Dienstleistung (Nr. 27.2019)

Wenn Kinder den Eltern im privaten Haushalt helfen und dafür die Fahrtkosten von den Eltern erstattet bekommen, stellt dies keine abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG dar. Es mangelt an der Rechnung, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt. (1K1105/17)

Mietminderungen bei Mängeln (Nr. 25.2019)

Gibt es einen Mangel an einer gemieteten Wohnung, dann darf der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete kürzen. Hierzu gibt es eine ausufernde Rechtsprechung. Der Mieter hat allerdings die Verpflichtung, die Beseitigung des Mangels zu dulden bzw. zu ermöglichen. Tut er dies nicht, kann er das Recht zur Mietminderung verlieren. (BGH VIII ZR 12/18)

Prämie für E-Autos (Nr. 24.2019)

Die Prämie für die Anschaffung von E-Autos, die bis zum 01.07.2019 gezahlt werden sollte, wird nun bis zum 31.12.2020 verlängert. Nach unserer Kenntnis darf das Basismode. einen Listenpreis von 60.000,00 EUR nicht überschreiten. Die Prämie soll 4.000,00 EUR für das E-Auto und 3.000,00 EUR für Plug-in-Hybride betragen. Eine Sonderzulage in Höhe von 100,00 EUR soll…

Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen (Nr. 23.2019)

Pflegekosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Von bis zu 4.000,00 EUR können 20%, also bis zu 800,00 EUR im Jahr von der Einkommensteuer erstattet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eigene Pflegekosten handelt. Aufwendungen, die von anderen, z. B. den Kindern getragen wurden, sind nicht abzugsfähig.