Vermietung an Lebensgefährten (Nr. 26.2019)

Bewohnt ein nicht verheiratetes bzw. nicht verpartnertes Paar eine Wohnung, die im Eigentum eines Partners steht, kann dieser eine Zahlung von dem anderen Partner nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Ein entstehender Verlust ist also steuerlich nicht abzugsfähig. (1K699/19)