Coronavirus/COVID19: Kurzarbeitergeld (Nr. 10.2020)

Unternehmen, deren Mitarbeiter wegen der Coronakrise weniger arbeiten, als sie es üblicherweise tun würden, können bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden. Die Bundesagentur übernimmt dann einen Teil der Lohnzahlungen. Senden Sie uns hierzu per E-Mail eine konkrete Nachfrage. Sie erhalten von uns dann weitere Informationen.

Coronavirus/COVID19: erste Information (Nr. 9.2020)

Sehr viele Unternehmen sind von den Auswirkungen der Einschränkungen wegen des Coronavirus betroffen. Die Bundesregierung hat deutliche Maßnahmen und Erleichterungen versprochen. Informationen finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html;jsessionid=3D238E4006E592E749AA1065D34ABDF6.delivery2-replication

Ausbildungskosten (Nr. 5.2020)

Nun liegt eine BFH-Entscheidung vor: Aufwendungen für Erststudium bzw. Erstausbildung sind keine Werbungskosten (BvL 22/14 bis 27/14). Mit dem BFH-Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit, wonach die Aufwendungen für die Erstausbildung lediglich als Sonderausgaben mit jährlich bis zu max. 6.000,00 EUR angesetzt werden können. Folglich können bei der Behandlung dieser Aufwendungen als  Sonderausgaben auch keine vortragsfähigen Verluste festgesetzt…