Abo eines Pay-TV-Sportpakets als Werbungskosten abzugsfähig (Nr. 7.2020)

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Aufwendungen eines Pay-TV-Sportpakets für einen Fußballtrainer als Werbungskosten (also bei nichtselbständiger Arbeit) abzugsfähig sind.  Dies aber nur, wenn das Paket nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzt. (5.11.2019 15K1338/19)