COVID 19-Konjunkturpaket wird am 29.06. beschloßen (Nr. 34.2020)

Das von der Bundesregierung herausgegebene Konjunkturpaket beinhaltet einige steuerliche Änderungen, z. B. die Änderung des Umsatzsteuersatzes. Der endgültige, gesetzliche Beschluß hierüber ist für den 29.06.2020 vorgesehen. Behalten Sie bitte unsere Internetseite im Blick. Oder Sie senden uns ab 30.06.2020 eine kurze E-Mail und wir senden Ihnen eine Zusammenfassung des Kunjunkturpaketes zu.

Coronavirus/Covid19: 2.000 Euro für Lebensunterhalt (Nr. 31.2020)

Wirtschaftsminister Pinkwart hat heute, am 12.05.2020, verkündet, dass jeder, der im März oder April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat, aber keinen Antrag auf Grundsicherung, von der Soforthilfe einen Betrag von 2.000,00 EUR für die privaten Aufwendungen nutzen dürfen. Dieses Vorgehen solle für Vertrauensschutz sorgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Landesregierung…

CoronavirusCOVID19: Soforthilfe für Lebenshaltungskosten? (Nr. 30.2020)

In den letzten Wochen gab es viele Diskussionen, ob die NRW-Soforthilfe auch für private Lebenshaltungkosten verwendet werden darf. Hierzu haben wir einen Hinweis auf einen interessanten Kommentar der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhalten. Den Kommentar finden Sie hier: https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/lebenshaltungskosten-sind-in-soforthilfe-mit-abgedeckt.html?fbclid=IwAR34nqgIQQ1zuixLe8U75hSyTz3mBoUMkcWRu4PrNRS3NFSJOFBcDs7JQjo Wir können auch keine verbindliche Auskunft über die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe treffen. Vermutlich kann das…