Coronavirus/COVID19: Neue Förderungsmöglichkeit in NRW (Nr. 35.2020)
Das Bundesministerium für Finanzen plant eine neue Fördermöglichkeit, die Überbrückungshilfe für Kleinunternehmer und so genannte Solo-Selbständige. Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/eckpunkte-fuer-das-konjunkturpaket.html
Für die Erstellung der Anträge wird die Hilfe eines Steuerberaters benötigt. Die Kosten hierfür werden durch das Programm getragen. Wenn wir den Antrag für Sie stellen sollen, dann melden Sie sich bitte ab dem 05.07.2020 bei uns.
Die Besonderheit: Unternehmerlohn soll mit 1.000,00 EUR für drei Monate berücksichtigt werden. Das Formular für die Überbrückungshilfe wird es voraussichtlich ab 01.07.2020 geben und gilt dann rückwirkend ab 01.06.2020.