COVID 19-Konjunkturpaket wird am 29.06. beschloßen (Nr. 34.2020)

Das von der Bundesregierung herausgegebene Konjunkturpaket beinhaltet einige steuerliche Änderungen, z. B. die Änderung des Umsatzsteuersatzes. Der endgültige, gesetzliche Beschluß hierüber ist für den 29.06.2020 vorgesehen. Behalten Sie bitte unsere Internetseite im Blick.

Oder Sie senden uns ab 30.06.2020 eine kurze E-Mail und wir senden Ihnen eine Zusammenfassung des Kunjunkturpaketes zu.