Sachbezugsfreigrenze steigt (Nr. 2.2022)
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenEs ist nicht so, dass der Staat so viel Geld einnimmt, wie er braucht. Vielmehr gibt er alles Geld aus, das er kriegen kann.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen