Neue Abgabefrist und Start der Verzinsung (Nr. 7.2021)

Der Bundesrat hat am 12.02.2021 dem Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 von Steuererklärungen, die über einen Steuerberater eingereicht werden, zugestimmt.
Nach Verkündigung der Gesetzesänderung, verlängert sich die Abgabefrist dieser Steuererklärungen um 6 Monate auf den 31.08.2021 und auch der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 beginnt 6 Monate später, d.h. zum 01. Oktober.
Bitte reichen Sie dennoch schnellstmöglich Ihre Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärungen für 2019 ein, falls nicht schon erledigt.