Lektorat gehört zu publizistischen Berufen (Nr. 36.2019)

Das Sozialversicherungsrecht zählt die Tätigkeit eines Lektors/Lektorin im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) zu den publizistischen Berufen. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um ein Lektorat von schöner Literatur oder wissenschaftlichen Texten handelt.